Pfarrgemeinderat

 

Die wesentliche Aufgabe des Pfarrgemeinderats ist es, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie die die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihm zu beraten, gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen, soweit dies nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten ist und für deren Durchführung Sorge zu tragen.

Diese zentrale Aufgabe läßt sich in Schwerpunktthemen unterteilen und in den verschiedenen Ausschüssen des Pfarrgemeinderats gezielt bearbeitet wird.

In unserer Pfarrei gehören 12 Personen dem Pfarrgemeinderat an.

Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre neu gewählt.

Wir nehmen Ihre Anliegen und Anregungen gerne persönlich oder
unter info@st-peter.de entgegen.

Die Sitzungen sind öffentlich. Interessierte Gäste sind gerne gesehen.